Fluchtwegsysteme und Panikschlösser

Fluchtwegsysteme und Panikschlösser werden in Fluchttüren und Fluchtwege verbaut.

Grundsätzliche Anforderungen an Fluchtwegsysteme :

  • Fluchttüren müssen mit einer Handbewegung den Fluchtweg innerhalb 1 Sekunde frei geben, ohne den Schlüssel zu betätigen.
  • Fluchttüren sollten nach außen öffnen.
  • Rettungswege bzw. Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein.

Zertifikate, Konformitätserklärungen, Leistungserklärungen und Montageanleitungen für Wilka Panikschlösser finden Sie hier

DIN EN 179 Notausgänge

DIN EN 179

DIN EN 1125 Paniktüren

DIN EN 1125

Anwendungspflicht: Notausgänge nach DIN EN 179 sind vorgesehen für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen. Hierbei kann es sich um Nebenausgänge in öffentlichen Gebäuden handeln, die nur von autorisierten Personen z.B. Personal genutzt werden.

Zugelassen sind: Drücker oder Stoßplatten. Die Beschläge müssen den genauen Vorschriften der Norm entsprechen. Stangengriffe nach DIN EN 1125 können auch für Notausgänge verwendet werden, Drücker nach DIN EN 179 sind aber nicht für Paniktüren nach DIN EN 1125 einsetzbar.

Bitte beachten: Wichtig ist jedoch, dass alle Komponenten wie Schloss, Beschlag und Zubehör gemeinsam als Verschlusssystem geprüft und zertifiziert sein müssen. Nach erfolgreicher Prüfung muss vom Schlosshersteller das CE-Zeichen beantragt und verwendet werden. Die Ausschreibung kann getrennt erfolgen und die Auslieferung ebenfalls.

 

Anwendungspflicht: Paniktüren nach DIN EN 1125 kommen in öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Die Besucher dieser Gebäude kennen die Funktionen der Fluchttüren nicht und müssen diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können. Hiervon sind beispielsweise Flughäfen, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Kinos, Schulen oder öffentliche Verwaltungen betroffen.

Zugelassen sind: Stangengriffe oder Druckstangen. Die Beschläge unterliegen genauen Vorschriften, um eine sichere und dauerhafte Funktion gewährleisten zu können.

Bitte beachten: Wichtig ist jedoch, dass alle Komponenten wie Schloss, Stangengriff und Zubehör gemeinsam als Verschlusssystem geprüft und zertifiziert sein müssen. Nach erfolgreicher Prüfung muss vom Schlosshersteller das CE-Zeichen beantragt und verwendet werden. Die Ausschreibung kann getrennt erfolgen und die Auslieferung ebenfalls.Einfache Beschreibung der Panikfunktion:

 

Im Falle einer Paniksituation laufen Menschen gegen die Tür. Diesen Menschen ist die Funktion der Fluchttür völlig unbekannt, sie drücken aus Angst gegen die Tür. Durch diesen Druck auch nur einer einzelnen Person oder Menschenmassen wird der Stangengriff nach unten gedrückt. Über eine Mechanik wird diese Bewegung auf das eingebaute Panikschloss übertragen. Das Panikschloss gibt Riegel und Falle frei und die Tür öffnet sofort. Vorausgesetzt die Fluchtwegtür öffnet nach außen. Wurde die Fluchtwegtür nach innen öffnen, käme es zu einer Katastrophe, Menschenmassen in Panik wurden sich ihren einzigen Fluchtweg versperren.

Türbeschläge geeignet für Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179
Die Europanorm EN 179 regelt die Verwendung und Anforderungen für Notausgangsverschlüsse mit Drückern oder Stoßplatten. Hierbei handelt es sich um Produkte, die der EU-Konformitätszertifizierung (CE-Kennzeichnung) unterliegen. Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag und müssen gemeinsam geprüft und zertifiziert sein. Achtung: Bei getrennter Lieferung von Schloss und Beschlag ist zu beachten, dass nur geprüfte, entsprechend zertifizierte und gekennzeichnete Produkte an Notausgangstüren zur Verwendung kommen.

 

Begriffe und technische Anforderungen aus der DIN EN 179 für Beschläge
Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde
ermöglichen. Die Kraft zur Betätigung darf 70 N nicht übersteigen. Die Türdrückerform muss so gewählt sein, dass keine vorstehenden
Ecken und Kanten zu Verletzungen führen. Kantenradius mindestens 0,5 mm. Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein,
dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden.

 

Bevor Schlösser und Beschläge montiert werden, überzeugen Sie sich bitte an Hand der jeweiligen Zertifikate und Kennzeichnung
über den Nachweis der Zusammengehörigkeit. Nichtbeachten der Regeln kann zu Problemen bei der Bauabnahme führen.

Hinweis: Die Entscheidung, welche der beiden Normen im Einzelfall Anwendung findet, obliegt dem Architekten/Planer, ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde.

Begriffe und technische Anforderungen aus der DIN EN 179 für Beschläge
Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde
ermöglichen. Die Kraft zur Betätigung darf 70 N nicht übersteigen. Die Türdrückerform muss so gewählt sein, dass keine vorstehenden
Ecken und Kanten zu Verletzungen führen. Kantenradius mindestens 0,5 mm. Das freie Ende des Drückers muss so ausgeführt sein,
dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden.

Bevor Schlösser und Beschläge montiert werden, überzeugen Sie sich bitte an Hand der jeweiligen Zertifikate und Kennzeichnung
über den Nachweis der Zusammengehörigkeit. Nichtbeachten der Regeln kann zu Problemen bei der Bauabnahme führen.

Die Wechselfunktion

Dafür wird ein Panikschloss mit einfacher Nuss benötigt.

Die Drückerfunktion

Dafür wird ein Panikschloss mit geteilter Nuss benötigt.

Wir empfehlen Fluchtwegsysteme der Hersteller: AssaAbloy, BKS, GU, Glutz, KFV, STUV, WILKA und Winkhaus

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